In der DGUV Vorschrift 4 ist festgelegt, nach welchen Prüfkriterien elektrische Anlagen, elektrische Betriebsmittel sowie Arbeiten in der Nähe elektrischer Anlagen geprüft werden müssen. Ziel ist es, elektrische Gefahren frühzeitig zu erkennen und Unfälle zu vermeiden.
Die DGUV Vorschrift 4 Prüfung darf ausschließlich durchgeführt werden durch:
• befähigte Elektrofachkräfte (EFK)
• oder externe Verantwortliche Elektrofachkräfte (VEFK)
Ähnlich wie bei der DGUV Vorschrift 3, die für Unternehmen aus Industrie und Gewerbe gilt, müssen auch öffentliche Einrichtungen ihre elektrischen Betriebsmittel in regelmäßigen Abständen prüfen lassen. Der Prüfablauf gemäß DGUV Vorschrift 4 ist inhaltlich identisch mit dem der DGUV Vorschrift 3.
Die regelmäßige DGUV Vorschrift 4 Prüfung dient dem Schutz von:
• Mitarbeitern im öffentlichen Dienst
• Besuchern, Kunden und Bürgern
• dem laufenden Betrieb öffentlicher Einrichtungen
Schillerstr. 2, 74889 Sinsheim
Inhaltlich sind die DGUV Vorschrift 3 und die DGUV Vorschrift 4 nahezu identisch. Der wesentliche Unterschied liegt im Geltungsbereich:
• DGUV Vorschrift 3: gültig für Unternehmen aus Industrie und Gewerbe
• DGUV Vorschrift 4: gültig für öffentliche Einrichtungen und Institutionen
Zu den Einrichtungen der DGUV Vorschrift 4 zählen unter anderem:
• Schulen und Kindergärten
• Rathäuser und Behörden
• öffentliche Verwaltungen und Institutionen
Unterschiede bestehen unter anderem in den Prüffristempfehlungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art, wie sie typischerweise in öffentlichen Einrichtungen vorkommen.
Die für Betreiber erforderlichen DGUV Vorschrift 4 Prüfungen werden ausschließlich durch regelmäßig geschultes und gemäß TRBS 1203 befähigtes Fachpersonal durchgeführt. Dadurch wird eine normgerechte, sichere und rechtssichere Prüfung gewährleistet.
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