Die Prüfung ortsfester elektrischer Betriebsmittel ist gesetzlich vorgeschrieben und wird durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie die DGUV Vorschrift 3 geregelt. Sie dient der Minimierung elektrischer Gefahren am Arbeitsplatz und trägt wesentlich zur Sicherheit von Mitarbeitern, Kunden und Unternehmen bei.
Von ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen können erhebliche Gefahren ausgehen, zum Beispiel durch eine nicht bestimmungsgemäße Errichtung, beschädigte Isolierungen, Überlastungen, unsachgemäße Instandsetzungen oder altersbedingte Mängel. Werden diese Risiken nicht rechtzeitig erkannt, kann es zu schweren Personen- und Sachschäden kommen. Im Schadensfall besteht zudem häufig kein Versicherungsschutz, wenn die Prüfung ortsfester elektrischer Betriebsmittel nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Im Gegensatz zu ortsveränderlichen Betriebsmitteln sind ortsfeste elektrische Betriebsmittel dauerhaft installiert oder nur mit hohem Aufwand beweglich.
Dazu zählen unter anderem:
• Produktions- und Fertigungsanlagen
• Maschinen und Fertigungszentren
• Krananlagen
• ortsfeste Küchengeräte wie Herde oder Kühlsysteme
• fest installierte elektrische Anlagen
Die Prüffristen werden individuell im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) festgelegt und richten sich nach Nutzung, Umgebung und Gefährdungspotenzial.
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