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Die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) regelt die Sicherheitsprüfung elektrischer Betriebsmittel in Unternehmen. Sie muss von befähigten Elektrofachkräften (EFK) durchgeführt werden, um Mitarbeiter, Kunden und Anlagen zu schützen.
Elektroprüfungen dürfen ausschließlich von befähigten Elektrofachkräften (EFK) oder verantwortlichen Elektrofachkräften (VEFK) durchgeführt werden. Nur so sind die Prüfungen normgerecht, rechtssicher und versicherungsfähig.

Prüfpflichtig sind unter anderem:

  • Ortsveränderliche und ortsfeste elektrische Betriebsmittel
  • Maschinen und Produktionsanlagen
  • Schweißgeräte und Lichtbogenschweißeinrichtungen
  • E-Ladeinfrastruktur und Ladesäulen
    Regelmäßige Prüfungen vermeiden Personenschäden, Sachschäden und Haftungsrisiken.
Die Prüffristen hängen von Gerätetyp, Einsatzort und Gefährdungsgrad ab. Sie werden im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung gemäß BetrSichV festgelegt. Erst-, Wiederholungs- und Sonderprüfungen sind Pflicht.

Werden elektrische Geräte oder Anlagen nicht sachgemäß geprüft, drohen:

  • Haftungsrisiken für das Unternehmen
  • Geldstrafen bei Unfällen
  • Verlust des Versicherungsschutzes
    Regelmäßige Prüfungen schützen Unternehmen rechtlich und operativ.

CheckX bietet bundesweit professionelle Elektroprüfungen, normgerechte Dokumentation, Beratung zu Prüffristen sowie Schulungen und Seminare. Wir prüfen Geräte, Maschinen, Schweißgeräte, Ladesäulen und komplette E-Ladeinfrastruktur zuverlässig und rechtssicher.

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