Die Prüfung elektrischer Maschinen ist gesetzlich vorgeschrieben und muss gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie der DGUV Vorschrift 3 regelmäßig durch eine befähigte Elektrofachkraft (EFK) durchgeführt werden. Die rechtlichen und technischen Anforderungen werden dabei durch die Normen VDE 0113-1 (Erstprüfung) und VDE 0105-100 (Wiederholungsprüfung) definiert.
Eine regelmäßige Prüfung elektrischer Maschinen ist nicht nur verpflichtend, sondern leistet einen entscheidenden Beitrag zum Schutz Ihrer Mitarbeiter, zur Betriebssicherheit und zur Vermeidung von Ausfall- und Stillstandzeiten. Mögliche Mängel oder Defekte werden frühzeitig erkannt, wodurch sich Reparaturkosten reduzieren und Produktionsausfälle vermeiden lassen.
Erstprüfung elektrischer Maschinen
Vor der ersten Inbetriebnahme muss eine Erstprüfung gemäß VDE 0113-1 durch eine befähigte Elektrofachkraft erfolgen. Dabei wird der technische und sicherheitstechnische Zustand der Maschine umfassend geprüft.
Diese Erstprüfung wird in der Regel:
• durch den Hersteller nach der Errichtung
• sowie durch den Betreiber vor der ersten Nutzung im Unternehmen
durchgeführt.
Nach jeder technischen Änderung, Instandsetzung oder Erweiterung einer Maschine ist eine erneute Prüfung elektrischer Maschinen zwingend erforderlich. Diese Pflicht gilt ebenfalls bei einem Standortwechsel der Maschine.
Wiederholungsprüfung elektrischer Maschinen
Zusätzlich sind Wiederholungsprüfungen elektrischer Maschinen in festgelegten Intervallen durchzuführen. Die Prüffristen werden vor der Inbetriebnahme anhand einer Gefährdungsbeurteilung bestimmt. Der Gefährdungsgrad hängt dabei unter anderem ab von:
• Art und Einsatz der Maschine
• Nutzungshäufigkeit
• Umgebungsbedingungen
• mechanischer und elektrischer Beanspruchung
Schillerstr. 2, 74889 Sinsheim
Nach jeder durchgeführten Prüfung elektrischer Maschinen ist ein normkonformes Prüfprotokoll zu erstellen. Dieses Dokument enthält unter anderem:
• Umfang und Ablauf der Maschinenprüfung
• Messergebnisse und Bewertungen
• festgestellte Mängel
• Hinweise und Empfehlungen der prüfenden Elektrofachkraft
Die lückenlose Dokumentation ist ein wesentlicher Bestandteil der rechtssicheren Maschinenprüfung.
Werden elektrische Maschinen nicht sachgemäß oder nicht regelmäßig geprüft, liegt ein Betreiberverschulden vor. Im Schadens- oder Unfallfall kann dies zu:
• erheblichen Geldstrafen
• zivil- und strafrechtlicher Haftung
• Verlust des Versicherungsschutzes führen.
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